Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 279e (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 279e SGB VI liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 279e SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 12.05.1998 – B 5/4 RA 6/97 R
- LSG NRW, 15.03.2000 – L 10 P 48/99
- BSG, 04.12.2014 – B 5 RE 4/14 RRentenversicherung - Versicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson - keine Zusammenrechnung des Pflegeaufwands für mehrere Pflegebedürftige zur Erfüllung der Mindestpflegezeit - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 7
- BSG, 10.12.2013 – B 13 R 91/11 RPflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - versäumte Antragsfrist - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 23
- BSG, 14.12.1999 – B2U 37/98 RGesetzliche Unfallversicherung: Keine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse für die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen einer Pflegeperson durch das SGB XI Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 22.03.2001 – B 12 P 3/00 RRentenversicherungspflicht einer Pflegeperson: Keine Versicherungspflicht während des Erholungsurlaubs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 – L 10 R 2415/22Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2011 – L 3 R 908/11
- SG Düsseldorf, 17.02.2009 – S 6 (27) R 43/06
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 279e SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2011 Ausfertigung
§ 279e aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 3057 830)
BGBl. 2011 I S. 3057
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 279e geändert und eingefügt und aufgehoben durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
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